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Mehr Google-Bewertungen bekommen: So fragst du richtig und legal

Google-Bewertungen bekommen ohne Ärger: Bewertungslink und QR-Code erstellen, richtig fragen, Vorlagen nutzen und wissen, was Google und das UWG verbieten.

BMalerbetrieb Bergerheute, 17:12Danke für den Auftrag,Frau Lehner! Wie war esmit uns? Über Ihre ehrlicheBewertung freuen wir uns,das geht hier:Link zur BewertungGern gemacht!Bewertung abgegeben ✓Wie war’s bei uns?scannen und bewertenBEWERTUNGEN4,852 Bewertungen+15 neu543Antwort vom InhaberDanke, Frau Lehner! Bis zum nächsten Raum.10 % Rabatt gegen Bewertungklairity

Freitagnachmittag, die Küche ist fertig gestrichen. Die Kundin steht in der Tür und sagt: „Das erzähle ich allen.“ Das tut sie auch, beim Bäcker und am Gartenzaun. Bei Google steht drei Wochen später: nichts.

Das liegt selten an fehlender Zufriedenheit. Meist hat niemand gefragt, oder der Weg zur Bewertung war zu umständlich. Wer mehr Google-Bewertungen bekommen will, braucht also vor allem eine Routine. Außerdem solltest du zwei Regelwerke kennen, die viele unterschätzen: Googles Richtlinien und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das unter anderem regelt, wie Betriebe werben dürfen.

Kurzantwort: Wie kann ich Google-Bewertungen bekommen?

Hol dir in deinem Google-Unternehmensprofil den Bewertungslink und den QR-Code. Bitte jeden Kunden nach dem Auftrag um eine ehrliche Bewertung, egal ob er begeistert wirkte oder nicht. Biete nichts dafür an, gib keine Inhalte vor und dräng niemanden. Per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Telefon fragst du nur, wenn der Kunde vorher Ja gesagt hat.

Warum Google-Bewertungen für kleine Betriebe so viel zählen

Bewertungen wirken doppelt. Wer zwischen drei Malern schwankt, liest nach, was andere erlebt haben. Und Google nennt für lokale Suchergebnisse drei Hauptfaktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Zur Bekanntheit heißt es in der Google-Hilfe: „Je mehr Rezensionen und positive Bewertungen Ihr Unternehmen erhält, desto besser kann das Ranking in lokalen Suchergebnissen ausfallen.“ Rezensionen ist Googles Wort für Bewertungen, so heißen auch die Menüpunkte, die du gleich brauchst.

Wie viel schlichtes Fragen bringt, zeigt eine Befragung von BrightLocal unter 1.002 Erwachsenen in den USA vom Februar 2026. Eine ähnlich aktuelle deutsche Erhebung haben wir nicht gefunden, nimm die Zahlen also als Richtung.

83 %
der um eine Bewertung Gebetenen schrieben auch eine (USA, 2026)
74 %
achten auf Bewertungen der letzten drei Monate (USA, 2026)
80 %
wählen eher Betriebe, die auf alle Bewertungen antworten (USA, 2026)

Die mittlere Zahl ist die unbequeme. Zwölf Bewertungen von 2021 helfen dir heute wenig, wenn seitdem keine dazukam. Gefragt wird deshalb bei jedem Auftrag, nicht einmal im Jahr.

Du brauchst ein Google-Unternehmensprofil, das du selbst verwaltest, siehe Firma bei Google eintragen. Taucht dein Betrieb trotzdem nicht auf der Karte auf, lies zuerst Firma wird bei Google nicht angezeigt?. So holst du Link und Code (Stand Oktober 2026, laut Google-Hilfe):

01

Am Computer anmelden

Öffne am Computer den Browser (dein Internetprogramm), geh auf business.google.com und melde dich mit dem Google-Konto an, das dein Profil verwaltet. Den QR-Code erzeugt Google derzeit nur am Computer, nicht am Handy.
02

Rezensionen öffnen

Wähle „Rezensionen lesen“ und dann „Mehr Rezensionen erhalten“ (mit dem Teilen-Symbol). Fehlen diese Knöpfe, bist du vermutlich mit dem falschen Konto angemeldet.
03

Link sichern

Klicke auf „Kopieren“. Füge den Link in eine E-Mail an dich selbst ein (rechte Maustaste, „Einfügen“) und schick sie ab, dann hast du ihn auch auf dem Handy.
04

QR-Code speichern

Klicke mit der rechten Maustaste auf den QR-Code und wähle „Bild speichern unter…“. Die Datei bekommt deine Druckerei für Karten, Aufsteller und Papierrechnungen. In die PDF-Rechnung per E-Mail gehört sie ohne Einwilligung nicht (warum, steht weiter unten).
05

Selbst testen

Halte die Handykamera auf den Code und tippe auf den Link, der erscheint. Es sollte sich das Bewertungsfenster öffnen. Mach das, bevor du 500 Karten druckst.

Weitere gute Plätze sind ein Button auf deiner Kontaktseite und ab und zu ein Facebook-Beitrag. Die E-Mail-Signatur lässt du besser aus, denn auch dort steht die Bitte in einer E-Mail (siehe BGH-Fall unten).

Richtig um Google-Bewertungen bitten: Moment und Textvorlagen

Der beste Moment ist der, in dem die Arbeit sichtbar fertig ist: bei der Abnahme, nach der letzten Behandlung, beim Übergeben der Schlüssel. Frag dann alle, nicht nur die, die strahlen. Google verbietet ausdrücklich, „gezielt um positive Rezensionen zu bitten“, und die beliebte Formel „Wenn Sie zufrieden waren, …“ wirkt genau wie so eine Vorauswahl. Lass die Bedingung weg. Eine Mischung aus Lob und Kritik wirkt laut Google ohnehin oft vertrauenswürdiger.

Außerdem tabu sind Druck und Vorgaben. Google untersagt, Kunden zu drängen, noch vor Ort zu bewerten. Das Handy mit geöffneter Bewertungsseite über die Theke reichen geht also nicht, die Karte zum Mitnehmen schon. Und du darfst nicht verlangen, dass bestimmte Inhalte drinstehen, also auch nicht „Schreiben Sie doch, dass Kevin so nett war“. Sagen darfst du, dass zwei Sätze reichen.

Die Vorlagen sind im Sie gehalten. Für WhatsApp, SMS und E-Mail brauchst du vorher das Ja des Kunden, warum, steht im nächsten Abschnitt.

Persönlich, beim Abschluss

„Darf ich Sie um etwas bitten? Bewertungen bei Google helfen kleinen Betrieben wie uns, gefunden zu werden. Mit dem Code auf dieser Karte landen Sie direkt an der richtigen Stelle. Wenn Sie in den nächsten Tagen zwei Minuten haben, schreiben Sie gern ehrlich, wie es war. Soll ich Ihnen den Link auch per WhatsApp schicken?“

Sagt der Kunde auf die letzte Frage Ja, ist das seine Einwilligung. Notier sie mit Datum auf dem Auftrag.

WhatsApp oder SMS, nur nach einem Ja

„Hallo Frau Berger, wie besprochen der Link für Ihre Google-Bewertung: [Bewertungslink]. Ein, zwei Sätze reichen völlig. Danke! Thomas Huber, Malerbetrieb Huber. Keine solchen Nachrichten mehr? Eine kurze Antwort genügt.“

Papierrechnung oder Bewertungskärtchen

„Wie zufrieden waren Sie mit uns? Ihre ehrliche Meinung bei Google hilft anderen bei der Entscheidung und uns, noch besser zu werden.“ Daneben QR-Code und Link.

E-Mail, nur nach einem Ja

„Guten Tag Frau Berger, danke, dass Sie uns Ihr Wohnzimmer anvertraut haben. Wie vereinbart hier der Link, unter dem Sie uns bei Google bewerten können: [Bewertungslink]. Ob Lob oder Kritik, jede ehrliche Rückmeldung hilft uns. Viele Grüße, Thomas Huber. Sie möchten keine solchen E-Mails? Eine kurze Antwort genügt.“

Der E-Mail-Haken: Bewertungsbitte per Mail, SMS, WhatsApp oder Telefon

Google empfiehlt selbst, den Link per Dankeschön-E-Mail oder WhatsApp zu schicken. In Deutschland ist das ohne Einwilligung grundsätzlich unzulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 über diese Bitte in einer Rechnungs-E-Mail entschieden:

Wir sind ein junges Unternehmen und deshalb auf gute Bewertungen angewiesen. Deshalb bitten wir Sie darum, wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, uns für Ihren Einkauf eine 5-Sterne Beurteilung zu geben.
— E-Mail aus dem Fall BGH, Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17

Klingt freundlich, ist aber doppelt daneben. Nur Zufriedene um fünf Sterne zu bitten, verstößt schon gegen Googles Richtlinien. Geklagt hat der Kunde aber, weil die Bitte per E-Mail kam, und er bekam recht. Eine Bitte um Bewertung ist laut BGH Werbung, weil sie Kunden binden und neue Geschäfte fördern soll, auch in derselben E-Mail wie die Rechnung. Für dich heißt das:

  • E-Mail, SMS, WhatsApp: nur mit vorherigem, ausdrücklichem Ja des Kunden (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, laut IHK zählen SMS und Messenger dazu). Das gilt auch für den QR-Code samt Bitte in der PDF-Rechnung per E-Mail.
  • Telefon: Privatkunden nur wegen der Bewertung anzurufen, ist ohne ihr vorheriges ausdrückliches Ja ebenfalls unzulässig (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Auch bei Geschäftskunden rechtfertigt eine reine Zufriedenheitsabfrage laut IHK keinen Anruf ohne Einverständnis.
  • Gespräch, Karte, Papierrechnung, Aufsteller: Dafür brauchst du keine Einwilligung. Wer erkennbar nicht will, wird aber auch hier nicht bedrängt (§ 7 Abs. 1 UWG).

Die Ausnahme für Stammkunden bei E-Mails (§ 7 Abs. 3 UWG) hat vier Bedingungen, darunter den Hinweis, dass der Kunde jederzeit widersprechen kann, und zwar schon beim Aufnehmen der Adresse und in jeder Mail. Genau der fehlte im BGH-Fall, verlass dich also nicht darauf.

Hol dir lieber das Ja und notier Datum und Kanal auf dem Auftrag. Eine Form ist nicht vorgeschrieben, schriftlich lässt es sich laut IHK aber besser nachweisen. Am sichersten ist ein eigenes Kästchen auf dem Auftrag, das der Kunde selbst ankreuzt, nicht versteckt in den AGB. Weil sich ein Ja jederzeit zurücknehmen lässt, steht in den Vorlagen der Satz zum Abbestellen.

Formulierungsvorschlag fürs Kästchen (ohne Gewähr)

„☐ Ja, der Malerbetrieb Huber darf mir nach Abschluss dieses Auftrags einmal einen Link schicken, unter dem ich den Betrieb bei Google bewerten kann, und zwar per ☐ WhatsApp ☐ SMS ☐ E-Mail. Diese Einwilligung kann ich jederzeit formlos zurücknehmen.“

Er folgt den Punkten, die die IHK Frankfurt nennt: wer was auf welchem Weg schickt, und der Kunde kreuzt selbst an.

Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel lass dein Einwilligungsformular von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen, oder frag bei deiner Kammer nach, ob sie dazu berät. Für Handwerksbetriebe ist das in der Regel die Handwerkskammer.

Google-Bewertungen kaufen, belohnen, aussieben: Was verboten ist

Drei Regeln kennst du schon: kein Druck, keine Textvorgaben, nicht nur Zufriedene fragen. Googles Richtlinien für Maps gehen weiter. Für eine Bewertung bietest du nichts an, kein Geld, keinen Rabatt, keine Gratisleistung, auch nicht fürs Ändern oder Löschen einer schlechten Bewertung. Deine Leute bekommen keine Bewertungsquote und bitten Kunden nicht, sie namentlich zu erwähnen. Wer bei dir arbeitet, gearbeitet hat oder zur Familie gehört, bewertet dich nicht, auch nicht der Azubi oder die Schwester. Konkurrenten schlecht zu bewerten, verbietet Google sicherheitshalber auch.

Regelwidrige Bewertungen entfernt Google. Bei gekauften, erfundenen oder mit Anreizen erkauften Bewertungen kann Google zusätzlich das Profil einschränken: zeitweise keine neuen Bewertungen, bestehende ausgeblendet oder eine Warnung, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden. Schlechtere Werbung gibt es kaum.

Dazu kommt das UWG: Gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben, ist gegenüber Verbrauchern immer unzulässig (Anhang Nr. 23c). Wer bei einer Agentur „50 echte Bewertungen“ bestellt, gibt genau das in Auftrag.

Erlaubt und verboten: die Übersicht für Google-Bewertungen

Alles auf einen Blick, gut für die Pinnwand im Büro:

Was du vorhastErlaubt?Wo steht das?
Jeden Kunden um eine ehrliche Bewertung bittenJaGoogle-Richtlinien
QR-Code auf Papierrechnung, Karte oder ThekeJaGoogle-Hilfe, § 7 UWG
Link per E-Mail, SMS oder WhatsApp nach EinwilligungJa§ 7 UWG
Link per E-Mail, SMS oder WhatsApp ohne Einwilligung, auch mit der RechnungNein (Ausnahme nur unter engen Bedingungen)BGH VI ZR 225/17, § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 UWG
Privatkunden extra anrufen, um eine Bewertung zu erbittenNur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG
Erst nachfragen, wie zufrieden jemand ist, und nur Zufriedenen den Link gebenNeinGoogle-Richtlinien
„Bitte 5 Sterne“, Text vorgeben oder drängen, noch vor Ort zu bewertenNeinGoogle-Richtlinien
Rabatt, Gutschein oder Verlosung für eine BewertungNeinGoogle-Richtlinien
Bewertungen von Mitarbeitenden, Ex-Mitarbeitenden, FamilieNeinGoogle-Richtlinien
Bewertungen kaufen oder schreiben lassenNeinGoogle-Richtlinien, UWG Anhang Nr. 23c
Auf Bewertungen antworten, regelwidrige meldenJaGoogle-Hilfe
Google-Bewertungen auf der Website zeigen, mit einem Satz, woher sie stammen und ob du sie prüfstJa, der Satz ist Pflicht§ 5b Abs. 3 UWG
„Verifizierte Kundenbewertungen“ schreiben, ohne zu prüfenNeinUWG Anhang Nr. 23b

Auf Google-Bewertungen antworten, auch auf negative

Antworten kannst du, sobald dein Profil bestätigt ist, du Google also nachgewiesen hast, dass der Betrieb dir gehört. Dann wählst du im Profil „Rezensionen lesen“ und neben der Bewertung „Antworten“ (Stand Oktober 2026). Nach Googles Prüfung, meist binnen zehn Minuten, selten erst nach bis zu 30 Tagen, steht die Antwort öffentlich da, und der Verfasser wird benachrichtigt.

Google rät zu kurzen, freundlichen Antworten mit Namen oder Initialen. Eigene Fehler gibst du zu, übernimmst aber nichts, was du nicht verschuldet hast, und Angebote gehören nicht hinein. Bei Problemen bittest du um einen Anruf oder eine E-Mail. Standardantworten schreckten in der US-Befragung die Hälfte der Befragten ab, nimm also ein Detail auf, das der Kunde selbst erwähnt hat. Adresse, Preis oder Privates aus dem Auftrag bleiben draußen, private Daten des Verfassers gibst du laut Google nie preis.

Auf Lob (das helle Wohnzimmer stand in der Bewertung)

„Danke, Frau Berger! Schön, dass das Wohnzimmer jetzt so hell ist, wie Sie es sich vorgestellt hatten. Viele Grüße, Thomas Huber“

Auf berechtigte Kritik

„Herr Schmid, Sie haben recht: Wir waren am Dienstag eine Stunde zu spät und haben nicht angerufen. Das tut mir leid. Ich würde das gern persönlich mit Ihnen klären, Sie erreichen mich unter [Telefonnummer]. Thomas Huber“

Wenn du die Person keinem Auftrag zuordnen kannst

„Guten Tag, wir können Ihre Schilderung keinem Auftrag zuordnen. Bitte melden Sie sich unter [Telefonnummer], damit wir der Sache nachgehen können. Thomas Huber“

Praxen und Kanzleien müssen strenger sein. Ärztinnen, Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und andere Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, Apotheker, Anwälte und Steuerberater unterliegen der Schweigepflicht, ein Verstoß kann strafbar sein (§ 203 Strafgesetzbuch). Die Landesärztekammer Hessen berichtet von Bußgeldern der Datenschutzaufsicht über 3.700 und 3.300 Euro gegen zwei Arztpraxen, die in Antworten auf Google-Bewertungen Patientendaten veröffentlicht hatten. Namen und Details sind für dich dann tabu, auch bei Lob, und am besten bestätigst du nicht einmal, dass jemand bei dir war.

Praxis, auf Lob

„Vielen Dank für die freundlichen Worte, das freut unser ganzes Team. Ihr Team der Praxis [Name]“

Praxis, auf Kritik

„Aus Gründen der Schweigepflicht äußern wir uns öffentlich nicht zu einzelnen Behandlungen. Bitte rufen Sie uns an, dann klären wir Ihr Anliegen persönlich.“

Google-Bewertungen löschen lassen: falsche Bewertungen melden

Eine Bewertung, die dir nicht gefällt, ist noch keine falsche. Melden kannst du laut Google jede, entfernt wird nur, was gegen die Richtlinien verstößt, und Streit zwischen Betrieb und Kunde schlichtet Google nicht. Spam, Beleidigungen, Konkurrenz-Attacken oder Bewertungen ohne echte Erfahrung meldest du so (Stand Oktober 2026):

01

Melden

Öffne dein Profil wie oben und wähle „Rezensionen lesen“. Klicke neben der Bewertung auf „Melden“, such einen Grund aus und klicke auf „Bericht senden“.
02

Abwarten

Die Prüfung dauert laut Google meist mehrere Tage. Den Stand zeigt das Tool zum Verwalten von Bewertungen, eine eigene Google-Seite. Dort wählst du dein Unternehmen und dann „Status einer zuvor gemeldeten Rezension prüfen und Einspruchsmöglichkeiten anzeigen“.
03

Einspruch

Lehnt Google ab, kannst du im selben Tool einmal Einspruch einlegen und dabei bis zu zehn Bewertungen auf einmal auswählen.

Hagelt es plötzlich Ein- und Zwei-Sterne-Bewertungen und kommt danach eine Geldforderung fürs Entfernen, ist das Erpressung. Google rät, nicht zu zahlen, sofort Bildschirmfotos der Forderung mit Datum und Absender zu sichern und alles über das Formular auf der Seite Erpressungsversuche melden einzureichen.

Bist du sicher, dass jemand nie Kontakt mit deinem Betrieb hatte, hilft dir der Bundesgerichtshof. Nach seinem Urteil von 2022 reicht es bei Bewertungsportalen grundsätzlich, genau das mitzuteilen. Das Portal muss dann beim Verfasser nachfragen, sonst kannst du verlangen, dass es die Bewertung sperrt. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat das 2024 in einem Eilverfahren auf die Google-Maps-Bewertung einer Arztpraxis übertragen. Melde die Bewertung also zuerst und stell danach über Googles Formular für die Entfernung aus rechtlichen Gründen einen Antrag mit genau diesem Einwand. Der muss aber stimmen. Wer ihn wider besseres Wissen vorbringt, kann laut OLG München schon deshalb leer ausgehen.

Bevor du eine Firma beauftragst, die verspricht, schlechte Bewertungen reihenweise zu entfernen, bedenke Folgendes. In Deutschland zeigt Google unter der Bewertungsübersicht an, wie viele Bewertungen im letzten Jahr nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Gemeint sind Bewertungen, die ein Betrieb als unwahr oder sachlich ungerechtfertigt beanstandet hat, auch mit dem Einwand, der Verfasser sei kein Kunde gewesen. Die Zahl steht dort als Spanne wie „11 bis 20“, laut Hessischem Rundfunk und der Nachrichtenagentur dpa seit April 2026. Entfernungen wegen Spam und anderer Richtlinienverstöße zählen nicht mit. Aufs Ranking wirkt sich der Hinweis laut Google nicht aus, deine Kunden sehen ihn aber.

Auch das ist keine Rechtsberatung. Ob eine Bewertung rechtswidrig ist, hängt vom Einzelfall ab. Sprich vorher mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Äußerungsrecht.

Google-Bewertungen auf der eigenen Website zeigen

Gute Bewertungen gehören auch dorthin, wo Kunden sich entscheiden, also auf die Startseite, die Leistungsseiten und neben das Kontaktformular. Wie das aussieht, zeigt unser Artikel über lokale Trust-Signale. Das Gesetz verlangt dabei eine Angabe, ob und wie du sicherstellst, dass die Bewertungen von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG). Am besten steht direkt dabei ein Satz wie „Diese Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil. Wir prüfen nicht selbst, ob die Verfasser Kunde bei uns waren.“ Und schreib nicht „verifiziert“ darüber, wenn du nichts verifizierst (UWG Anhang Nr. 23b).

Sternchen unter dem normalen Suchtreffer deiner Website bringt dir das allerdings nicht. Für Seiten, auf denen ein Betrieb Bewertungen über sich selbst zeigt, auch über einen eingebauten Google-Baustein (ein Widget), blendet Google laut seiner Anleitung für Webentwickler keine ein. Die Sterne im Unternehmensprofil betrifft das nicht. Die Bewertungen auf deiner Website arbeiten also für deine Besucher.

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Fazit: Wer fragt, bekommt Bewertungen

Die Kundin mit der frisch gestrichenen Küche hätte vermutlich bewertet, mit einer Karte in der Hand und einem Satz von dir. Mehr steckt hinter der Routine nicht. Du fragst jeden, ohne Gegenleistung und ohne Druck, digital nur nach einem Ja, und antwortest kurz und persönlich. Wenn du heute nur eins machst, hol dir Link und QR-Code und bestell die ersten Karten. Wo dein Betrieb lokal insgesamt steht, zeigt dir der Local-Sichtbarkeits-Check.

Quellen

Alle Online-Quellen abgerufen am 11.10.2026.

FAQ: Häufige Fragen

Wie bekomme ich mehr Google-Bewertungen?

Frag jeden Kunden zeitnah nach dem Auftrag um eine ehrliche Bewertung und mach es ihm leicht, etwa mit einem QR-Code auf Karte oder Papierrechnung. Link und QR-Code findest du in deinem Google-Unternehmensprofil. Biete keine Gegenleistung an und gib keine Inhalte vor.

Wo finde ich meinen Google-Bewertungslink?

Melde dich am Computer mit dem Google-Konto an, das dein Unternehmensprofil verwaltet, und wähle im Profil „Rezensionen lesen“ und dann „Mehr Rezensionen erhalten“. Dort kopierst du den Link oder speicherst den QR-Code per Rechtsklick. Den QR-Code erzeugt Google derzeit nur im Browser am Computer (Stand Oktober 2026).

Darf ich Kunden per E-Mail um eine Google-Bewertung bitten?

Nur mit vorheriger Einwilligung. Laut Bundesgerichtshof ist eine Bitte um Bewertung per E-Mail Werbung, auch zusammen mit einer Rechnung. Ohne vorheriges Ja oder die engen Voraussetzungen der Stammkunden-Ausnahme im UWG ist das grundsätzlich unzulässig, und laut IHK gilt für SMS und WhatsApp dasselbe. Auch einen Privatkunden nur wegen der Bewertung anzurufen, ist ohne sein vorheriges ausdrückliches Ja unzulässig. Das ist keine Rechtsberatung.

Darf ich für eine Google-Bewertung einen Rabatt geben?

Nein. Google verbietet Anreize wie Geld, Rabatte, kostenlose Produkte oder Leistungen für eine Bewertung, auch für das Ändern oder Löschen einer negativen. Solche Bewertungen werden entfernt, und Google kann das Profil einschränken.

Kann ich Google-Bewertungen kaufen?

Nein. Google entfernt gekaufte und erfundene Bewertungen und kann dein Profil zusätzlich einschränken, etwa mit einem Warnhinweis, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden. Nach dem UWG ist es gegenüber Verbrauchern außerdem stets unzulässig, gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben. Auch Bewertungen von Mitarbeitenden oder Familie lässt Google wegen Interessenkonflikts nicht zu.

Kann ich eine Google-Bewertung löschen lassen?

Nur wenn sie gegen Googles Richtlinien oder das Gesetz verstößt, etwa bei Spam, Beleidigungen oder wenn der Verfasser nie Kontakt mit deinem Betrieb hatte. Sachlich korrekte Kritik entfernt Google nicht. Du meldest die Bewertung im Unternehmensprofil über „Melden“ und kannst einmal Einspruch einlegen.

Wie schreibt ein Kunde eine Google-Bewertung?

Er öffnet deinen Bewertungslink oder scannt den QR-Code, meldet sich bei Google an, vergibt Sterne und kann einen Text dazuschreiben. Ohne Google-Konto geht es nicht, ein Konto lässt sich laut Google aber auch mit einer E-Mail-Adresse anlegen, die nicht von Gmail ist. Die Bewertung ist öffentlich und erscheint mit dem Profilnamen des Kunden.

Sollte ich auf negative Google-Bewertungen antworten?

Ja, kurz, sachlich und mit Namen unterschrieben. Gib echte Fehler zu, biete ein Gespräch per Telefon oder E-Mail an und nenne keine privaten Daten. Praxen und Kanzleien sollten wegen der Schweigepflicht nicht einmal bestätigen, dass jemand Kunde oder Patient war.

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